Stiftungsuniversität

Seit dem 1. Januar 2008 ist die Goethe-Universität Stiftungshochschule. Damit hat die Universität die erste Etappe auf dem Weg zur Verwirklichung der wichtigsten Reformen in den letzten 50 Jahren gemeistert. Mit der Umwandlung knüpft die Universität an ihre Tradition als erste deutsche Stiftungsuniversität an, als die sie 1914 von Frankfurter Bürgern gegründet wurde. Als Stiftung des öffentlichen Rechts verfügt sie über ein Höchstmaß an Autonomie. Hierfür wurde im September 2007 vom hessischen Landtag die gesetzliche Grundlage geschaffen.

Internationale Erfahrungen belegen: Die Freiheit von staatlicher Detailsteuerung ist eine zentrale Voraussetzung für die Verwirklichung von universitärer Exzellenz. Die Goethe-Universität wird in Zukunft über wichtige Punkte ihrer Entwicklung selbst entscheiden können. Anknüpfend an die Ziele des Hochschulentwicklungsplans von 2001 hilft uns die Stiftung, in den kommenden Jahren unsere Spitzenstellung national wie international weiter auszubauen. Von der Stiftung erhoffen wir uns in Zeiten knapper öffentlicher Kassen neue Spielräume für Forschung und Lehre. Wir versprechen uns von ihr auch – Stichwort Bürgeruniversität – eine stärkere Wechselwirkung mit der Gesellschaft.

Wie bei unserer Gründung hoffen wir, dass Frankfurter Bürger sich wieder an ihrer Universität engagieren. Die Türen für ein solches Engagement stehen jetzt weit offen und wir laden Sie herzlich dazu ein.